Eisenbahnregulierung: IGES Mobility weist den Weg aus der Trassenpreisbremse

Im März 2026 hat der europäische Gerichtshof die sogenannte „Trassenpreisbremse“ des deutschen Eisenbahnregulierungsgesetzes als europarechtswidrig eingestuft. Damit stand die Frage im Raum, wie die Trassenpreislast künftig auf die drei Schienenverkehrsmärkte Güterverkehr, Personenfernverkehr und Personennahverkehr verteilt werden soll. Vor diesem Hintergrund beauftragte DB InfraGO die IGES Mobility mit einem Gutachten. Dessen Empfehlungen bildeten die Grundlage für eine neue Verteilung der Trassenpreislast, der später auch die Bundesnetzagentur folgte.

Hamburg, 31. Juli 2026 (IGES Mobility) - Zum Hintergrund: Trassenpreise werden von den Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Nutzung des Schienennetzes gezahlt. Sie decken die Kosten des Infrastrukturunternehmens, welche allerdings durch Zuwendungen des Bundes stark reduziert werden. Die Trassenpreisbremse sollte den öffentlich beauftragten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) davor schützen, dass seine Trassenpreise stärker steigen als die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel, die Regionalisierungsmittel. Dies soll vor Angebotseinschränkungen des SPNV schützen. Das bedeutet jedoch, dass die anderen Schienenverkehrsmärkte überproportionale Preissteigerungen hinnehmen müssen, wenn die Kosten des Infrastrukturunternehmens stärker steigen. Seit 2023 war das der Fall.

Trassenpreislast sinnvoll verteilen

Da der Spruch des europäischen Gerichtshofs absehbar war, beauftragte die DB InfraGO die IGES Mobility bereits im Frühjahr 2025 damit, ein Konzept zu entwickeln, wie die Trassenpreislast sinnvoll verteilt werden kann, wenn die Trassenpreisbremse fällt. Im Mittelpunkt stand die Frage: Wie kann der SPNV an Kostensteigerungen beteiligt werden, ohne dass die Finanzierungsverhältnisse auf den Kopf gestellt werden? Die Finanzierungsverhältnisse waren bis etwa 2022 stabil und austariert: keine Seite sah sich veranlasst, diese Aufteilung infrage zu stellen.

Einseitigkeit der Trassenpreisbremse verhindern

In dem Gutachten empfiehlt IGES Mobility, sich künftig an der relativen Aufteilung der Finanzierungslast aus dieser Zeit zu orientieren. Das kommt der Intention der früheren Trassenpreisbremse recht nahe, ohne deren Absolutheit und Einseitigkeit zu wiederholen.

Bundesnetzagentur genehmigt neue Trassenpreise

In diesem Sinne beantragte die DB InfraGO AG erneut Trassenpreise für die Jahre 2025 und 2026 (rückwirkend) und 2027 zur Genehmigung bei der Bundesnetzagentur. Die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur muss prüfen, ob beantragte Trassenpreise den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, die eine Ausgewogenheit unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedingungen der Schienenverkehrsmärkte fordern. Die Beschlusskammer folgte der Argumentation von IGES Mobility und genehmigte die Trassenpreise. Damit wurde nun ein Weg gefunden, die Trassenpreislast sinnvoll auf die drei Schienenverkehrsmärkte zu verteilen. Die Fehlentwicklungen der Jahre 2025 und 2026 werden dabei revidiert.